Unternehmensübertragung – nützliche Tipps, wie man es ohne Risiko macht

4/6 Ich kaufe eine Firma. Können Sie mir damit helfen? Gerne, aber was kaufen Sie? Unternehmensübertragung.

In vorigen Folgen der Sonntagsminiserie haben wir klargestellt, was der Begriff Ready-Made Gesellschaft bedeutet und was der Unterschied zwischen dem Erwerb eines Geschäftsanteils einer Ready-Made Gesellschaft und einer funktionierenden Gesellschaft (Gesellschaft, die bereits Geschäftstätigkeit ausgeübt hat) ist. Im heutigen Artikel konzentrieren wir uns auf das Unternehmen und die damit verbundene Unternehmensübertragung.

Was ist ein Unternehmen?

Nach der gesetzlichen Definition ist ein Unternehmen eine Gesamtheit von materiellen, immateriellen und persönlichen Bestandteilen eines Unternehmens, die dem Unternehmer gehören und zum Unternehmen dienen.

Was kann zu den einzelnen Bestandteilen des Unternehmens gehören?

  • Materielle Bestandteile des Unternehmens sind beispielsweise Immobilien, Maschinen, Geräte, technologische und andere Ausrüstungen im Eigentum des Unternehmers.
  • Immaterielle Bestandteile des Unternehmens sind unter anderem Forderungen, geistiges Eigentum (Marke, Handelsname, Ruf einer juristischen Person, Geschäftsgeheimnisse, Know-how) und Rechte aus Verträgen (Versicherungs- und Mietvertrag, Lizenzen etc.). Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass durch die Übertragung eines Unternehmens keine öffentlichen Rechte (z. B. Gewerbeberechtigung, Konzession etc.) übertragen werden.
  • Persönliche Bestandteile des Unternehmens werden durch den Gründer, die Führungskräfte und die Mitarbeiter (deren Qualifikationen und Fähigkeiten) repräsentiert.

Alle Bestandteile des Unternehmens haben einen Geschäftswert.

Der Unterschied zwischen einer Geschäftsanteils- und Unternehmensübertragung?

Durch die Übertragung eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erwerben Sie lediglich die Stellung eines Gesellschafters, d.h. die oben genannten Bestandteile des Unternehmens gehören nicht Ihnen als Gesellschafter, sondern der Gesellschaft. Sie als Gesellschafter können nur darauf Einfluss nehmen, wie mit dem Vermögen der Gesellschaft umgegangen wird. Der unbestreitbare Vorteil der Übertragung eines Geschäftsanteils besteht jedoch darin, dass die Verbindlichkeiten auch nur der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehören. In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung haften jedoch die Gesellschafter für die Schulden nur bis zu der Höhe, in der sie die Einlagepflichten, nicht erfüllt haben.

Bei der Unternehmensübertragung erfolgt hingegen ein Erwerb von Eigentumsrechten an den Unternehmensbestandteilen selbst (d. h. Sie erwerben tatsächlich Eigentumsrechte an z. B. Immobilien). Gleichzeitig werden auch alle privatrechtlichen Verpflichtungen übernommen, die mit dem veräußerten Unternehmen zusammenhängen (öffentliche Verpflichtungen wie Steuerpflichten, Zölle, Versicherungsbeitragsrückstände, behördliche Bußgelder etc. sind nicht übertragbar). An dieser Stelle möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verpflichtungen immer übergehen, auch wenn sie im Vertrag über den Verkauf des Unternehmens nicht erwähnt sind.

Risiken beim Kauf eines Unternehmens?

Das Hauptrisiko bei der Unternehmensübertragung sehen wir in den bereits genannten Verbindlichkeiten, die dem Käufer bei der Übertragung nicht bekannt oder offensichtlich sein müssen. Auch Forderungen, die Sie durch die Übertragung erhalten, können problematisch sein, da sie nicht durchsetzbar sein müssen. Wir empfehlen daher, die Vermögenslage und Verbindlichkeiten des Unternehmens vor der Übertragung prüfen zu lassen.

Welche Dokumentation ist für die Unternehmensübertragung notwendig?

Im Handelsgesetzbuch ist ein besonderer Vertrag über den Verkauf des Unternehmens geregelt. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Bestandteile des Unternehmens zu übertragen und der Käufer verpflichtet sich, die Verpflichtungen des Verkäufers zu übernehmen, die mit dem Unternehmen zusammenhängen, und den Kaufpreis zu zahlen. Im Gegensatz zu einem Kaufvertrag, der nur die Übertragung von Eigentumsrechten zum Gegenstand regelt, ist der Vertrag über den Verkauf des Unternehmens komplexer, da er alle Rechte und Pflichten umfasst, die zu dem Unternehmen gehören.

Laut dem Gesetz muss der Vertrag über den Verkauf des Unternehmens schriftlich abgeschlossen sein und die Unterschriften des Verkäufers und Käufers müssen beglaubigt werden. Es ist besonders wichtig, im Vertrag über den Verkauf des Unternehmens den Gegenstand der Übertragung richtig zu definieren. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages über den Verkauf des Unternehmens ist auch der Kaufpreis, der in der Regel einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien auf der Grundlage der Angaben aus der Buchhaltung des Unternehmens vereinbart wird.

Wobei kann Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei helfen?

Wir können Sie bei der Unternehmensübertragung unterstützen, indem wir für Sie den Stand des übertragenen Unternehmens prüfen, Sie über die Verbindlichkeiten und Risiken informieren und den Vertrag über den Unternehmensverkauf vorbereiten oder überprüfen. Des Weiteren können wir in Ihrem Namen die Gläubiger unverzüglich über die Übernahme der Verbindlichkeiten des Unternehmens zu informieren und somit Ihre Pflichten erfüllen.

Mit unserer Kanzlei erfolgt die Unternehmensübertragung ohne beliebige Komplikationen.

Mgr. Bc. Peter Lovász

Mgr. Bc. Peter Lovász

Mgr. Bc. Peter Lovász erbringt Rechtsdienstleistungen für deutschsprachigen Mandanten in der Slowakei. Seine berufliche Erfahrungen hat er nicht nur in den Rechtsanwaltskanzleien in der Slowakei, sondern auch im Ausland gesammelt. In seiner Praxis konzentriert er sich hauptsächlich auf Handelsrecht, M&A, Rechtsstreitigkeiten und Immobilienrecht. Gerne vertritt er Mandanten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, wo er sein Fachwissen mit prompter Reaktion und Kommunikationsfähigkeit verbinden kann, wobei er sich bemüht, die Interessen des Mandanten so effektiv wie möglich durchzusetzen.
Mgr. Bc. Peter Lovász

Mgr. Bc. Peter Lovász

Mgr. Bc. Peter Lovász erbringt Rechtsdienstleistungen für deutschsprachigen Mandanten in der Slowakei. Seine berufliche Erfahrungen hat er nicht nur in den Rechtsanwaltskanzleien in der Slowakei, sondern auch im Ausland gesammelt. In seiner Praxis konzentriert er sich hauptsächlich auf Handelsrecht, M&A, Rechtsstreitigkeiten und Immobilienrecht. Gerne vertritt er Mandanten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, wo er sein Fachwissen mit prompter Reaktion und Kommunikationsfähigkeit verbinden kann, wobei er sich bemüht, die Interessen des Mandanten so effektiv wie möglich durchzusetzen.

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